Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab dem 01. Januar 2018 ein rechtliches Fundament. Dieser beinhaltet detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht.
Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab dem 01. Januar 2018 ein rechtliches Fundament. Dieser beinhaltet detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht.
Nach meinem Studium an den Universitäten in Würzburg und Bonn, absolvierte ich mein Referendariat am Landgericht Fulda. Im Anschluss an mein 2. Staatsexamen war ich zunächst von 2012 bis 2016 in der öffentlichen Verwaltung tätig. Nach meiner Elternzeit und dem Erhalt meiner Zulassung als Rechtsanwältin, eröffnete ich im Jahr 2017 meine eigene Kanzlei.